Mehrwertabgabe - wie kommt die Gemeinde zu ihrem Geld?
Die Mehrwertabgabe wurde, mit der auf den April 2017 in Kraft getretenen Revision des kantonalen Baugesetzes, neu geregelt. Nach Art. 142 BauG müssen die Gemeinden den Ausgleich von Planungsmehrwerten neu in einem Reglement regeln und die abgabebelasteten Tatbestände und die Abgabesätze festlegen. Anstelle der bekannten Mehrwertabschöpfungs-Verträge muss die Mehrwertabgabe neu verfügt werden. Was bedeutet das in der Praxis?
Ziele und Inhalte
Der Referent hat unter der Leitung und Verantwortung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) und in Zusammenarbeit mit dem Verband Bernischer Gemeinden das Musterreglement und die Musterverfügung zur Mehrwertabgabe mitverfasst und befasst sich als
Rechtsanwalt oft mit Fragen des Mehrwertausgleichs. Der Referent orientiert die Teilnehmenden über die Vorgaben des eidgenössischen und kantonalen Rechts zur Mehrwertabgabe (unter Einschluss der auf den 1. März 2020 in Kraft getretenen Änderung des Baugesetzes), zeigt auf, was im kommunalen Reglement geregelt werden kann und muss und wie eine
Mehrwertabgabeverfügung gestaltet wird. Die Teilnehmenden erhalten Tipps für die praktische Umsetzung in den Gemeinden und werden auf Stolpersteine aufmerksam gemacht. Offene Fragen aus den Gemeinden sollen diskutiert und wenn möglich beantwortet werden.
Zielgruppe
Behördenmitglieder, Gemeindekader und Verwaltungsmitarbeitende, die sich mit der Ortsplanung/Mehrwertabgabe befassen
Kontaktperson
Manuela Hostettler
Kursmanagerin bwd Weiterbildung
031 330 19 87
manuela.hostettler@bwdbern.ch

Dozierende
Michael Pflüger
Dr. iur., kanzlei konstruktiv AG
Kursdatum und Anmeldeschluss
MWA 230223-1
Kursdatum: Donnerstag, 23. Februar 2023
Abgesagt!
Zeit und Ort
Halbtageskurs 13.30 – 17.00 Uhr
bwd Bern
Papiermühlestrasse 65
3014 Bern
Kosten
CHF 160 (inkl. Unterlagen und Kaffeepause)
Teilnehmendenzahl
Auf 24 Teilnehmende beschränkt