Einführung von GEVER - Mehr als eine rein technische Frage!
Mit dem Gesetz über die Digitale Verwaltung (DVG) und der Verordnung über die Digitale Verwaltung (DVV) hat der Kanton Bern den gesetzlichen Rahmen geschaffen, welcher die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung regelt. Infolgedessen müssen alle Gemeinden des Kantons Bern bis zum 01.03.2027 eine Software zur digitalen GEschäftsVERwaltung (GEVER-Software) einführen und ihre Geschäfte und Dokumente darin bewirtschaften. Dieser Wandel ist sowohl eine Chance als auch eine Herausforderung. Neben zu klärenden technischen Fragen ist es von entscheidender Bedeutung, die Implikationen für die Arbeitsweisen und Organisation mit zu berücksichtigen, um optimal für die digitale Zukunft gewappnet zu sein.
Ziele und Inhalte
Die Teilnehmenden erhalten eine Einführung in die elektronische GEschäftsVERwaltung (GEVER) mit dem Ziel, sie für die organisatorischen und technischen Herausforderungen zu sensibilisieren. Es werden unter anderem die folgenden Themen vorgestellt:
- Einführung in die elektronische GEschäftsVERwaltung (GEVER)
- Der Lifecycle von Unterlagen
- Die Rolle des Ordnungssystems (Registraturplans)
- Einfluss auf etablierte Geschäftsabläufe und organisatorische Fragen
- Meilensteine der Einführung eines GEVER-Systems
- Weiterführende Unterlagen, Vorlagen und das weitere Vorgehen
Zielgruppe
Personal von Gemeinden, die noch keine GEVER-Software eingeführt haben
Auskünfte und Beratung
Team Weiterbildung
031 330 20 19
Weiterbildung@bwdbern.ch
Monika Kohler
Corinne Herrmann
Barbara Jenni
Manuela Hostettler
Dozierende
Fabio Collalti
Kantonaler Records Manager (Kanton Bern), Staatsarchiv Kanton Bern
Kursdatum und Anmeldeschluss
EVG1 180924-2
Kursdatum: Mittwoch, 18. September 2024
Anmeldeschluss: 18. August 2024 – Ausgebucht!
EVG2 180924-2
Kursdatum: Donnerstag, 19. September 2024
Anmeldeschluss: 25. August 2024
Zeit und Ort
Halbtageskurs (Vormittag 08.30 – 12.00 Uhr)
bwd Bern
Papiermühlestrasse 65
3014 Bern
Kosten
CHF 160 (inkl. Unterlagen, Kaffeepause)
Teilnehmendenzahl
Auf 24 Teilnehmende beschränkt