Abwesenheiten
Der Unterricht an der Berufsfachschule ist obligatorisch. Lernende müssen sich, wenn sie Lektionen fehlen, in jedem Fall bei der Berufsfachschule abmelden:
- Du bist krank? Dann melde dich vor Unterrichtsbeginn in Evento Web mit deinen bwd-Login ab. Eine Anleitung dazu findet sich in allen „Teams“ unter Links.
- Du bist im Verlauf des Tages krank geworden oder musst notfallmässig zum Arzt/Zahnarzt? Melde dich bei der Lehrperson, die unmittelbar von deiner Abwesenheit betroffen ist, persönlich ab. Wir akzeptieren nicht, dass Lernende das Schulhaus verlassen, ohne mit einer Lehrperson gesprochen zu haben.
Musst du zum Arzt/Zahnarzt?
Der Unterricht an der Berufsfachschule ist obligatorisch. Bitte suche deinen Arzt/Zahnarzt während der unterrichtsfreien Zeit auf.
Für vorhersehbare Abwesenheiten ist ein schriftliches Gesuch (klassische Korrespondenz, kann auch eingescannt und als E-Mail-Anhang eingereicht werden) an Marcel Etienne, stv. Schulleiter, einzureichen.
Gesuche werden so schnell wie möglich bearbeitet; damit eine saubere Abklärung der Abwesenheit und die rechtzeitige Information der von der Abwesenheit betroffenen Lehrpersonen möglich ist, ist das Gesuch rechtzeitig, d. h. 14 Tage vor der geplanten Abwesenheit, einzureichen.
Aufgebote vom Militär, Strassenverkehrsamt etc. benötigen kein spezielles Begleitschreiben. Eine Kopie des Aufgebots, versehen mit Stempel und Unterschrift des Lehrbetriebs sowie mit Unterschrift des Lernenden, genügen.
Inhalt Gesuch
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Ein Gesuch enthält mindestens einen Antrag und eine Begründung.
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Arztzeugnisse sind beizulegen.
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Unterschriften: Gesuche müssen vom Antragstellenden, der gesetzlichen Vertretung und der Berufsbildnerin/dem Berufsbildner unterschrieben sein.
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Enthält das Gesuch die E-Mail-Adresse der Antragsstellerin/des Antragsstellers, so vermindert sich der administrative Aufwand.
Die Antwort wird der Antragsstellerin/dem Antragssteller per E-Mail oder Teams zugestellt. Im Voraus von der Schulleitung bewilligte Absenzen müssen nicht mehr entschuldigt werden.
Ablehnung von Gesuchen
Gesuche werden ablehnend behandelt, wenn die Schule die Verantwortung für die Abwesenheit der Lernenden nicht übernehmen kann.
Dies ist u. a. der Fall bei der Einführung und Durchführung der folgenden Arbeiten mit Prüfungscharakter:
- Vertiefen und Vernetzen 1 – 2, (2. Lehrjahr, KW 43-48, 8-13),
- Selbständige Arbeit, SA (Einführung im 3. Lehrjahr, KW 25, 26, 34, 35, 36).
- Es ist Pflicht der Lernenden, den versäumten Schulstoff aufzuarbeiten und Probentermine abzuklären. Wer fehlt, hat eine Holschuld bei seiner Tandempartnerin/seinem Tandempartner, siehe dazu auch «Tandem, Holschuld». Zudem: Mit Wiederaufnahme des Unterrichts sind Proben nachzuschreiben/zu schreiben.
- Die Lernenden drucken das Entschuldigungsformular aus und lassen es von den Berufsbildenden und der gesetzlichen Vertretung unterschreiben. Anschliessend wird dieses der Klassenlehrkraft, respektive der Lernbegleitung vorgelegt. Als unentschuldigt gilt jede Abwesenheit, die nicht innerhalb von 14 Tagen nach Wiederaufnahme des Unterrichts entschuldigt wird. Die Entschuldigungsformulare sind von den Lernenden bis Ende Semester aufzubewahren.
Im Voraus von der Schulleitung bewilligte Absenzen müssen nicht entschuldigt werden.
Dispensationen
Grundsätze
- Ein Gesuch wird höchstens für die Dauer eines Schuljahrs bewilligt.
- Der Unterricht ist so lange zu besuchen, bis die Bewilligung des Dispensationsgesuches vorliegt. Ist dies zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, hat der Gesuchsteller / die Gesuchstellerin unverzüglich mit der Sportlehrperson Kontakt aufzunehmen, damit Unklarheiten bereinigt und unentschuldigte Absenzen vermieden werden können.
- Die Bewilligung einer Dispensation wird sowohl dem Lehrbetrieb wie auch den Lehrpersonen schriftlich zugestellt.
- Ein Gesuch muss innerhalb der ersten drei Wochen nach Semesterbeginn schriftlich bei der Schulleitung eintreffen.
Gründe für eine Dispensation
Medizinische Gründe
Ein Gesuch zur Dispensation wird bewilligt, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen keinen Sport treiben darf.
Anträge aus medizinischen Gründen
Lege bei deinem Gesuch ein Arztzeugnis bei. Die gesetzliche Vertretung sowie die für die Ausbildung im Lehrbetrieb verantwortlichen Person geben ihr Einverständnis ebenfalls mittels Unterschrift auf dem Gesuch.
Sportliche Gründe
Leistungssportler mit Leistungsausweis
Wer eine «Swiss Olympic Talent Card» (national, regional) besitzt, kann dispensiert werden.
Weitere Spitzensportkategorie
- Wer die Selektion in ein regionales oder nationales Kader vorweisen kann und Auftritte in regionalen, nationalen oder internationalen Vergleichen belegt, kann dispensiert werden.
- Dabei muss ein Trainings- und Wettbewerbsaufwand von mindestens 10 Stunden pro Woche in der gleichen Sportart nachgewiesen werden. Der Wettkampf kann mit max. 3 Stunden pro Woche (ohne Anfahrtszeit) angerechnet werden.
Anträge aus sportlichen Gründen
Damit ein Gesuch bearbeitet werden kann, müssen ihm Trainings- und Spielpläne beigelegt werden (Anzahl, Ort und Zeit von Trainingseinheiten ebenso wie von Wettspielen bzw. Wettkämpfen).
Der Antrag muss zwingend von einer verantwortlichen Person (Trainer, Vereins- bzw. Verbandsfunktionär) mitunterzeichnet sein. Die gesetzliche Vertretung sowie die für die Ausbildung im Lehrbetrieb verantwortlichen Person geben ihr Einverständnis ebenfalls mittels Unterschrift auf dem Gesuch.
Lernende, die eine Zweitausbildung absolvieren, können vom Sportunterricht dispensiert werden. Bitte lege beim Gesuch eine Kopie des EFZ bei.
Je nach Vorbildung und vorhanden Sprachzertifikaten, ist es möglich sich von Fächern dispensieren zu lassen. Informationen zur Anrechnung von Fremdsprachenzertifikaten findest du hier. Für weitere Auskünfte kannst du dich direkt an die Schulleitung wenden.
Abmeldung bei Krankheit
Kontaktperson
Marcel Etienne
Stv. Schulleiter bwd Kaufmännische Berufsfachschule
Leiter Lehre und Sport
031 330 19 90
079 631 08 56