Handbuch für Lernende KBS

Grundsätze

  • Der Inhalt dieses Handbuches wird als bekannt vorausgesetzt.
  • Die Lernenden sind verpflichtet, alle Regeln der Hausordnung einzuhalten.
  • Alle bwd-Mitarbeitenden sind gegenüber Lernenden weisungsbefugt.
  • Die bwd-Räumlichkeiten dienen ausschliesslich dem Ausbildungszweck gemäss Leistungsauftrag durch den Kanton Bern.
    Alle anderen Nutzungen sind bewilligungspflichtig. Es gelten die Disziplinarbestimmungen von Artikel 17 BerG und von Artikel 54 BerV.

Abfall

Bitte entsorgen Sie Abfall umweltgerecht: Im bwd finden Sie Abfall-, Papier-, PET- und Alu-Behälter. Die PET-Flaschen werfen Sie bitte leer und zusammengepresst in den PET-Sammelbehälter.

Abwesenheiten

Die Seite «Abwesenheiten und Dispensationen» erklärt, wie Sie sich im Fall einer Abwesenheit zu verhalten haben.

Für die Klassen Lehre und Sport gelten zusätzlich die Bestimmungen ganz unten.

Alarmorganisation

Im Falle einer Evakuation gilt: Ruhig bleiben, Fenster schliessen. Die Lehrpersonen führen die Klassen zum Sammelplatz beim Leichtathletikstadion nördlich des Fussballstadions. Lernende, die sich im Alarmfall nicht im Klassenverband aufhalten, schliessen sich einer Klasse an oder begeben sich selbständig zum Sammelplatz und melden sich dort bei ihrer Klasse.

Alkohol und Drogen

Während schulischer Anlässe (Unterricht und externe Anlässe) gilt ein generelles Alkohol- und Drogenverbot für Lernende. Bei besonderen Anlässen kann die Schulleitung Alkoholausschank bewilligen.

Arbeitsbereiche

Das bwd-Gebäude ist optisch gut sichtbar in Aufenthalts- und Arbeitsbereiche eingeteilt. Arbeitsbereich sind die Schulzimmer, die Gänge davor und die Gruppenräume. In den Arbeitsbereiche verhält man sich ruhig, Essen und Trinken (mit Ausnahme von Wasser aus verschliessbaren Behältern) ist verboten

Aufenthaltsbereiche

Für Pausen und Freizeit stehen im Parterre die Cafeteria, der Eingangs- und der Aussenbereich zur Verfügung; in den Foyers aller Stockwerke befinden sich Sitzgruppen und Bänke.

Ausweis für Lernende

Zu Beginn der Ausbildung erhalten die Lernenden einen Ausweis, mit dem von diversen Vergünstigungen profitiert werden kann. Der Ausweis kann auch auch als Kopierkarte für einen zentralen Drucker (inkl. Scannen und Kopieren) genutzt werden. Guthaben kann online mit Twint aufgeladen werden. Die Neuausstellung bei Verlust ist kostenpflichtig. Siehe dazu «Gebühren».

Behörden

Die unmittelbare Aufsicht über das bwd übt der Vorstand aus. Die kantonale Aufsichtskommission ist die Bildungs- und Kulturdirektion BKD mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA. Eidgenössische Aufsichtsbehörde ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.

Beratungsstellen

BIZ Berufsberatungs- und
Informationszentren
031 633 80 00 www.be.ch/biz
Beratungsstelle gibb – auch für Lernende der KBS 031 335 96 54
031 335 92 29
bwdbern.ch/beratung
Bildungs- und Kulturdirektion Bern
Jugendpsychologischer Beratungsdienst
031 633 41 41 www.bkd.be.ch
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Abteilung Betriebliche Bildung
031 633 87 87 www.bkd.be.ch
Stipendien 031 633 83 40 www.bkd.be.ch 
Suchtprobleme/Gesundheit
Berner Gesundheit
0800 070 070 www.beges.ch
Stiftung Contact (Suchthilfe) 031 378 22 22 www.contact-suchthilfe.ch

Beschädigungen

Beschädigungen (auch nicht selbst verursachte) sind sofort der unterrichtenden Lehrperson oder dem Hausdienst zu melden.

Beschwerderecht

Gegen Verfügungen der Schulleitung, einzelner Lehrpersonen und bei der Notengebung (Zeugnisse, Qualifikationsverfahren) steht Ihnen ein Beschwerderecht zu.

BYOD

Medien- und IT-Kompetenzen gehören in der heutigen Informationsgesellschaft zu den Schlüsselqualifikationen jedes jungen Berufsmenschen. Deshalb setzt auch das bwd auf «Bring your own device».
Das setzt voraus, dass Sie bei Ausbildungsbeginn im Besitz eines eigenen Gerätes sind, siehe auch Geräteempfehlungen bwd.

Bitte beachten Sie

  • Das bwd führt an Notebooks von Lernenden weder Wartungs- noch Installationsarbeiten durch und übernimmt keinen Support.
  • Die Schule kann den Lernenden keine Ersatzgeräte zur Verfügung stellen. Zu empfehlen ist deshalb der Abschluss eines Servicevertrages oder Garantieschutzes.
  • Die Schule übernimmt keine Haftung bei allfälligem Diebstahl oder Beschädigung des Gerätes durch Dritte.
  • Die Anzahl der Steckdosen am bwd ist beschränkt, deshalb müssen die Geräte vorgängig geladen werden.
  • Für die Einrichtung des Geräts steht ein Lernpfad zur Verfügung, der in den ersten Wochen im Unterricht «durchgearbeitet» wird.

Cafeteria

Die Cafeteria befindet sich im Parterre. Es stehen Automaten und Mikrowellengeräte zur Verfügung. Wer die Cafeteria benützt, ist für die Abfallbeseitigung verantwortlich. Offene Getränke aus den Automaten dürfen nur im Aufenthaltsbereich im Erdgeschoss oder draussen konsumiert werden.

Datenschutz

  • Oft werden unbedacht Ton- und Bildaufnahmen von Personen gemacht und diese dann z. B. in Social Media (Instagram, Facebook, Twitter etc.) verwendet. Dieses Vorgehen ist aus rechtlicher Sicht sehr heikel, weil Betroffene gerichtliche Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeit ergreifen können. Nicht autorisierte Ton- und Bildaufnahmen von Lernenden und Mitarbeitenden des bwd sind strafbar und können zusätzlich disziplinarische Massnahmen bis hin zum Schulausschluss zur Folge haben. Stellen Mitarbeitende des bwd solche Aufnahmen fest, sind sie befugt, den Datenträger an sich zu nehmen und zur Beweissicherung der Direktion zu übergeben. Die Direktion kann die Löschung der Aufnahmen verlangen und bei einer Weigerung die Löschung selbst vornehmen. Bild- und Tonaufnahmen an öffentlichen Schulanlässen (z. B. Sporttage, Konzerte u. ä.) sind nur dann zulässig, wenn dadurch die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten nicht verletzt werden. Die Direktion behält sich vor, die Löschung solcher Aufnahmen zu verlangen, wenn Rechtsverletzungen vorliegen.
  • Während des Schulbetriebs können Aufnahmen gemacht werden, die für Marketingzwecke (Website, Druckerzeugnisse, Social Media u. ä.) verwendet werden. Lernende, Lehrkräfte und Mitarbeitende des bwd haben die Möglichkeit, sich jeweils gegen solche Aufnahmen auszusprechen.
  • Lernende resp. die Sorgeberechtigten haben Angaben zum gesundheitlichen Zustand zu machen, falls dieser für den Schulbesuch und/oder die schulischen Leistungen relevant ist. Die Schulleitung entscheidet, wer darüber informiert wird.
  • Es gilt ein generelles Einsichtsrecht in alle personenbezogenen Akten für Lernende, wenn kein laufendes Verfahren etwas anderes vorgibt.

Diebstahl

Diebstahlgefahr besteht vor allem in den Schulzimmern, Gängen und in den Umkleidekabinen der Sportanlagen. Achtung: Wertgegenstände nie unbeaufsichtigt liegen lassen. Die Lernenden sind von der Schule nicht gegen Diebstahl versichert.

Dispensationen

Die Seite «Abwesenheiten und Dispensationen» erklärt, wie bei Dispensationen vorzugehen ist.

Du-Kultur

Wir nehmen die Bildungsverordnung 2023 zum Anlass, eine DU-Kultur am bwd zu ermöglichen, was der Realität in den allermeisten Lehrbetrieben entspricht. Werdet ihr von den Lehrpersonen geduzt, dürft ihr diese auch mit dem Vornamen ansprechen. Möchte eine Lehrperson nicht geduzt werden, werdet ihr wie bisher mit „Sie“ angesprochen. Schulleitung, Sekretariat sowie die Verwaltung bwd werden euch duzen.

Elternabend

Im Laufe des 1. Semesters organisiert die Schule für die Eltern der neu eingetretenen Lernenden einen Elternabend. Kontakte zwischen Eltern und Lehrkräften sind auch ausserhalb des Elternabends möglich.

E-Mail

Viele Informationen gelangen via Teams oder E-Mail an die Lernenden. Diese sind verpflichtet, Teams auf dem Device zu installieren und ihre E-Mails und Teams-Nachrichten mindestens zweimal wöchentlich abzurufen.

Erste Hilfe

Wer erste Hilfe benötigt, meldet sich beim Hausdienst oder am Info-Desk. Hier werden die nötigen Schritte veranlasst. Es werden keine Medikamente an Lernende abgegeben.

Essen und Trinken

Während der Pausen und über die Mittagszeit kann in den Foyers und im Aufenthaltsbereich im Erdgeschoss gegessen und getrunken werden. Offene Getränke aus den Automaten dürfen nur im Aufenthaltsbereich im Erdgeschoss oder draussen konsumiert werden.
Das Konsumieren von Esswaren und Getränken ist in den Arbeitszonen (Schulzimmer, Gänge, Gruppenräume) verboten. In diesen Bereichen ist einzig das Trinken von Wasser aus verschliessbaren Behältern gestattet.

Exkursionen, Tenero

In der letzten Schulwoche vor den Sommerferien können Lernende des 2. Lehrjahrs am Sportlager in Tenero teilnehmen. Die Sportlehrkräfte informieren frühzeitig darüber. Die 1. Lehrjahr-Lernenden und die 2. Lehrjahr-Lernenden, die nicht nach Tenero fahren, besuchen die Schule in dieser Woche nur an einem Tag; sie nehmen an einem besonderen Schulprogramm teil.

Fächer

Die Lektionentafeln (zu besuchende Fächer) und die Schullehrpläne sind auf der Website unter bwdbern.ch/kbs zu finden.

Ferien

Der Ferienplan richtet sich nach demjenigen der Schulen der Stadt Bern. Ausnahme bilden die Frühlingsferien, die drei Wochen dauern. Die Feriendaten sind auf der Website aufgeführt. Die Lernenden sind grundsätzlich verpflichtet, sämtliche Pflichtfächer sowie belegte Freifach- und Förderkurse vollständig zu besuchen. Ferien sind deshalb während den publizierten Schulferien zu beziehen.

Förderkurse

Für Lernende mit ungenügenden oder knapp genügenden Zeugnisnoten bietet die Schule bei genügend Teilnehmenden Förderkurse an. Die Lernenden werden im Fachunterricht auf die Förderkurse hingewiesen. Die zuständige Fachlehrperson und der Lehrbetrieb müssen über die Teilnahme informiert werden. Die Anmeldung erfolgt online. Wer sich anmeldet, verpflichtet sich, den Kurs regelmässig zu besuchen. Ein Austritt ist nur auf Kurs- oder Semesterende möglich.

Freifachkurse (z. B. DELF, FCE)

Die Schule führt bei genügend Teilnehmenden Freifachkurse. Die Lernenden werden im Fachunterricht auf das Kursangebot hingewiesen. Die Anmeldung erfolgt online. Wer sich anmeldet, verpflichtet sich, den Kurs regelmässig zu besuchen. Ein Austritt ist grundsätzlich nur auf Kurs- oder Semesterende möglich. Die Kurse sind abgesehen von den Lehrmitteln und allfälligen Prüfungsgebühren kostenlos.

Fremdsprachenzertifikate

In den Fremdsprachen kann eine internationale Zertifikatsprüfung abgelegt werden. Die akkreditierten Zertifikatsprüfungen gelten als Lehrabschlussprüfung. Die Prüfungsgebühren gehen zu Lasten der Lernenden.
Bereits vorhandene oder in Freifachkursen erworbene Zertifikate können angerechnet werden, siehe dazu Qualifikationsverfahren.

Fundgegenstände

Bitte geben Sie Fundgegenstände am Info-Desk ab und erkundigen Sie sich am Info-Desk nach Gegenständen, die Sie auf dem Schulareal verloren oder vergessen haben. Auch verlorene Lehrmittel sind Fundgegenstände.

Gebühren

Duplikate BM-Zeugnis, Fähigkeitsausweis, Notenausweis je 50 CHF
Zeugnis 10 CHF
Ausweis für Lernende inkl. Kopierkarte 20 CHF
Kopierkarte für Drucker 5 CHF
Ersatz Lockerschlüssel 80 CHF
Schulbestätigung wird einmal pro Semester auf Verlangen abgegeben;
zusätzliche Schulbestätigung 10 CHF
Schriftliche Verweise 50 CHF
Annullationsgebühren Administrativkosten bei Kursabmeldungen von kostenpflichtigen Kursen oder Schulangeboten: sind beim jeweiligen Angebot deklariert

Haftpflichtversicherung

Die Schule hat eine Haftpflichtversicherung für Lehrpersonen und Lernende. Diese übernimmt die Kosten allfälliger Schäden bei Haftungsfällen, die während der Unterrichtszeit oder anderer Schulanlässe entstehen. Für absichtlich oder fahrlässig herbeigeführte Schäden sind die Verursachenden haftbar.

Hausdienst

Bei Fragen an den Hausdienst melden Sie sich bitte am Info-Desk.
Das Büro des Hausdiensts befindet sich im Parterre im Bereich der Cafeteria.

Info-Desk

Der Info-Desk befindet sich im Parterre. Die Öffnungszeiten sind von 07.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr.
Am Info-Desk erfahren Sie, wer für Ihr Anliegen oder Ihre Frage zuständig ist.
Die Notfallnummer – nur für Notfälle ausserhalb der Info-Desk-Öffnungszeiten – lautet 031 330 19 86.

Informatikzimmer

Der Aufenthalt in den Informatikzimmern ist nur gestattet, wenn eine Lehrkraft anwesend ist. Das Konsumieren von Esswaren und Getränken (ausser Wasser in verschliessbaren Behältern) ist verboten.

Informationen zu Lehre und Sport | Musik

Absenzen
Lernende müssen vorhersehbare Absenzen (z. B. Nationalmannschaftszusammenzüge) bis spätestens zehn Tage vor dem Termin mittels Absenzengesuch (spezielles Formular) beim stv. Schulleiter bewilligen lassen. Das Gesuch muss auch vom Lehrbetrieb bewilligt werden. Termine für Arztbesuche und Physiotherapie sind ausserhalb des Schultags zu vereinbaren. Nur im Notfall und in Absprache mit dem stv. Schulleiter dürfen diese auf die Schulzeit gelegt werden.

Die vom Leiter Lehre und Sport bewilligten Absenzen müssen nicht im Absenzenheft eingetragen werden.

Es ist Pflicht der Lernenden, den versäumten Stoff aufzuarbeiten. Für die Dauer der Absenz müssen die Lernenden eine Kollegin/einen Kollegen bestimmen, die/der die Information bezüglich Dokumentation, Probentermine und Aufgaben sicherstellt. In Absprache mit dem stv. Schulleiter und der Lehrperson können Tests verschoben werden. Die Tests müssen in der Regel innerhalb Wochenfrist und ausserhalb der Schultage nachgeholt werden.

Verhalten im Unterricht
Von den Lernenden wird im Sinne der «Sport-Fairness» ein einwandfreies Verhalten erwartet. Andernfalls können – neben den ordentlichen Einträgen – weitergehende Massnahmen getroffen werden, siehe dazu «Verhalten im Unterricht».

IT-Infrastruktur am bwd

Arbeitsstationen und Notebooks

Alle PCs sind durch verschiedene Programme geschützt. Jede Benutzerin, jeder Benutzer arbeitet mit einer persönlichen Oberfläche, die bei der Anmeldung geladen wird. In den Informatik-Zimmern sind die Bildschirme nicht auszuschalten. PCs sind keine Gamestationen: Die PCs der Schule stehen ausschliesslich für Schulungszwecke zur Verfügung, Spiele sind deshalb grundsätzlich nicht gestattet!  

Anmeldung

Eine Anmeldung erfolgt standardmässig an die Domäne BWD. 

Kennwortrichtlinien

  • Minimallänge: 8 Zeichen  
  • Es muss mindestens je einen Buchstaben (a-z; A-Z), eine Ziffer (0-9) und ein Sonderzeichen (.-*_$+) enthalten. 
  • Gross- und Kleinschreibung wird unterschieden. 
  • Das Kennwort darf den Benutzernamen nicht enthalten.  
  • Wer das Kennwort vergessen hat, meldet sich bei it@bwdbern.ch 

Kennwortwechsel: anmelden, <ctrl> <alt> <del>, «Kennwort ändern» wählen 

Abmelden

Wer einen Arbeitsplatz verlässt, muss sich unbedingt «abmelden»!  Der nachfolgende Benutzer hat sonst Zugriff auf die Daten des Vorgängers.  

Klassenchefin/Klassenchef

Zu Beginn eines Semesters oder Schuljahrs werden pro Klasse eine Klassenchefin/ein Klassenchef und eine Stellvertretung gewählt. Folgende Aufgaben sind zu übernehmen:

  • Vertretung der Klasse in allen Angelegenheiten gegenüber den Lehrpersonen und der Schulleitung;
  • Administration von Klassenangelegenheiten (Einziehen und Abliefern von Geld, die Information der Klasse, das Austeilen von Unterlagen usw.);
  • Orientierung des Info-Desks, wenn eine Lehrperson zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend ist;
  • Unterstützung der Lehrpersonen in der Präsenzkontrolle

Klassenlehrperson

Bei EFZ bis Ausbildungsstart 2022 und bei EFZ mit BM 1: Die Klassenlehrperson wirkt als Bindeglied zwischen Schulleitung und Klasse. Sie informiert die Lernenden über organisatorische und administrative Belange der Schule und berät sie bei schulischen Problemen.

Kommunikation

Der Hauptkommunikationskanal zwischen Lehrpersonen und Klassen ist Microsoft Teams. Ankündigungen der Schulleitung erfolgen ebenfalls via Teams. Ein weiterer Kanal ist E-Mail.  

E-Mails und Nachrichten auf Teams sind regelmässig zu lesen, mindestens zweimal wöchentlich. Teams ist auf dem Smartphone einzurichten. Zudem empfiehlt sich, eine E-Mail-App auf dem Smartphone einzurichten. Wer per E-Mail angesprochen oder auf Teams erwähnt wird, soll innerhalb 24 bis maximal 48 Stunden antworten. Wer mehr Zeit für die Antwort benötigt, teilt dies dem Absender/der Absenderin mit, möglichst mit Frist. 

Signatur

Eine E-Mail-Nachricht endet  jeweils mit einer Signatur  (Formatierung: Schriftart Gill Sans MT, Schriftgrösse 11, Schriftfarbe schwarz. Vorname und Name sowie bwd fett).

 

Freundliche Grüsse

Vorname Nachname

Lernende/-r KE23A

bwd Kaufmännische Berufsfachschule

Lehrerinnen- und Lehrerzimmer

Während der Mittagspause sowie während der Lektionen stehen die Lehrpersonen nicht zur Verfügung.

Lehrmittel

Die Lernenden erhalten vor Beginn des neuen Schuljahrs ihre Lehrmittelliste mit Rechnung und überweisen den Rechnungsbetrag vollumfänglich. Die Lehrmittel werden am 1. Schultag abgegeben. Neuwertige Lehrmittel, die nicht benötigt werden, können in den ersten beiden Schulwochen beim Info-Desk zurückgegeben werden. Das Guthaben der Lernenden resp. des Lehrbetriebs wird auf ein Post-/Bankkonto vergütet. Siehe dazu die Lehrmittellisten auf der Website.

Lernraum

Grundsätze:

  • Alle Nutzerinnen und Nutzer des Lernraums tragen die Regeln mit und sind für die Einhaltung mitverantwortlich.
  • Die Regeln werden regelmässig evaluiert, diskutiert und bei Bedarf angepasst.

 

Im Lernraum wollen wir

eine Arbeitsatmosphäre:

  • Wir verbringen Pausen ausserhalb des Lernraums.
  • Wir nehmen bei der Wahl unseres Arbeitsplatzes Rücksicht auf die verschiedenen Zonen.
  • Wir halten den Lärmpegel bei Austauschphasen tief, schalten unsere Arbeitsgeräte auf stumm und nutzen Kopfhörer.
  • Wir verstauen unsere Handys, wenn sie nicht explizit gefordert sind.

einen respektvollen Umgang:

  • Wir nehmen Rücksicht aufeinander.
  • Wir tragen Sorge zur Einrichtung.

Ordnung:

  • Wir essen nicht und trinken nur Wasser aus verschliessbaren Flaschen.
  • Wir räumen unseren Arbeitsplatz auf, wenn ein Unterrichtstag zu Ende ist oder wenn wir ihn länger als 45 Minuten nicht nutzen.
  • Wir reservieren keine Arbeitsplätze.

Eigen- und Mitverantwortung:

  • Wir sorgen dafür, dass unser Arbeitsmaterial vor Missbrauch und Diebstahl geschützt ist, der Lernraum wird nur abends geschlossen.

Lift

Ein Liftschlüssel kann aufgrund einer körperlichen Einschränkung nach Vorweisen eines Arztzeugnisses am Info-Desk ausgeliehen werden.

Locker

Wegen Diebstahlgefahr muss der Locker abgeschlossen werden. Der Verlust des Schlüssels muss dem Info-Desk gemeldet werden. Es besteht keine Schlüsselkopie. Siehe dazu «Gebühren».

Meinungsverschiedenheiten

Vorgehen bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Lernenden, Klassen und Lehrpersonen: Zuerst wendet sich die/der Lernende oder die Klasse mit dem Problem im direkten Gespräch an die betroffene Lehrperson. Lässt sich keine Einigung finden, ist die Lernbegleitung  zu informieren und mit ihr das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Schulleitung ist die nächste Instanz. In einem gemeinsamen Gespräch mit den betroffenen Parteien wird eine geeignete Lösung gesucht.

Musikgeräte

Private Musikabspielgeräte sind im ganzen Bildungszentrum nicht gestattet, ausser wenn über Kopfhörer Musik gehört wird.

Nachteilsausgleich

Informationen zu Massnahmen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, Diskriminierungen zu verhindern und individuelle Anpassungen zu gewähren (bspw. bei Legasthenie), finden sich auf der Website der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern unter Nachteilsausgleich. Weitere Infromationen sind auf der Website unter bwdbern.ch/nachteilsausgleich

Noten

Die Lernenden sind verpflichtet, alle benoteten Arbeiten des laufenden Semesters aufzubewahren. Im Falle einer Unstimmigkeit bezüglich Noten sind sie beweispflichtig. Siehe auch «Beschwerderecht».

Öffnungszeiten

Das Bildungszentrum ist von Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 18.30 Uhr geöffnet.
An Samstagen ist das bwd nur geöffnet, wenn Kurse stattfinden.

Ordnung

Die Lernenden setzen sich auf dem gesamten Areal des Bildungszentrums für Ordnung ein. Alle Mitarbeitenden des Bildungszentrums haben das Recht und die Pflicht, die Lernenden auf die Einhaltung der Ordnung hinzuweisen. Siehe dazu «Abfall».

Parkplatz

Velos und Motorfahrräder dürfen nur in den Ständern hinter dem Schulhaus abgestellt werden. Im Bereich zwischen Stadion und Schulhaus besteht ein Fahrverbot.

Rauchen

Im Schulhaus sowie in der Rauchverbotszone rund um das Gebäude ist das Rauchen nicht gestattet. Dazu gehört auch der gedeckte Durchgang zu den Veloständern.

Sanitätszimmer

Das bwd verfügt über ein Sanitätszimmer; es befindet sich im Parterre neben dem Büro des Hausdiensts. Bei gesundheitlichen Problemen melden Sie sich bitte bei einer Lehrperson oder am Info-Desk.

Schulkostenbeitrag

Für die während des Schuljahrs an die Klassen abgegebenen Arbeitsblätter und Materialien erhebt die Schule gemäss kantonaler Regelung pro Schuljahr 50 CHF bei einem Schultag und 100 CHF bei zwei Schultagen; der Schulkostenbeitrag wird mit den Lehrmitteln in Rechnung gestellt.

Schulleitung und Sekretariat

Die Büros befinden sich im Parterre. Anmeldung am Info-Desk.

Smartphone

Smartphone und andere portable Multimediageräte (iPod, Tablet, Smartwatch etc.) dürfen im Unterricht nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrperson eingesetzt werden. Nicht zugelassen ist die Verwendung solcher Geräte als Taschenrechner oder Uhr während Proben. Lehrpersonen können verlangen, dass solche Geräte während der Unterrichtslektionen abgegeben werden müssen.

Sportunterricht

Der Sportunterricht findet in der Halle im Stadion Wankdorf statt. Für die Sport-Räumlichkeiten gelten alle Regeln dieses Handbuchs.

Fehlende Sportbekleidung
Wer ohne Sportbekleidung/Sportschuhe (siehe unten) zum Sportunterricht erscheint, muss die Sporthalle verlassen und die verfügte Absenz innerhalb von zwei Wochen entschuldigen. Zudem erhält die/der fehlbare Lernende einen Eintrag, siehe «Verhalten im Unterricht».

Abwesenheiten/Dispensation
KEIN Fehlen OHNE Abmeldung, siehe «Abwesenheiten und Dispensationen»

  1. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht (inkl. Schwimmunterricht) teilnehmen kann, informiert die Sportlehrperson persönlich oder per Teams. Ist der/die Lernende auch in der folgenden Woche aus demselben Grund krank, muss der Sportlehrperson ein Arztzeugnis vorgelegt werden. Alle gefehlten Lektionen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Wiederaufnahme des Unterrichts entschuldigt werden.
  2. Lernende mit Arztzeugnis geben der Sportlehrperson das Zeugnis im Voraus ab.
  3. Lernende, die aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit (d. h. mehr als vier Wochen bis zu einem Semester) nicht am Sportunterricht teilnehmen können, stellen ein «Gesuch» mit dem Antrag auf Dispensation vom Sportunterricht an die Schulleitung.

Anfangszeiten
Die Sportlektionen beginnen üblicherweise 15 Minuten nach dem Ende der vorangehenden Lektion: 1. Lektion: 08.00 / 2. Lektion: 09.00 / 3. Lektion: 09.55 / 4. Lektion: 10.55 / 5. Lektion: 11.50 / 6. Lektion: 12.45 / 7. Lektion: 13.35 / 8. Lektion: 14.25 / 9. Lektion: 15.20 / 10. Lektion: 16.15 / 11. Lektion: 17.10. Nach Absprache mit der Sportlehrperson können andere verbindliche Startzeiten vereinbart werden. Eine Doppellektion dauert 75 Minuten.

Ausrüstung

  • Funktionelle Sportbekleidung
  • Schuhobligatorium: Hallenschuhe mit nicht färbender Sohle. Wegen Verletzungsgefahr ist das Turnen in Socken/barfuss verboten.
  • Duschutensilien

Duschen
Das Duschen nach dem Sportunterricht ist selbstverständlich. Genügend Zeit dafür ist vorhanden.

Exkursionen
Als Abwechslung zum Sportunterricht in der Halle und als Möglichkeit, neue Sportarten kennenzulernen, finden regelmässig Exkursionen statt. Diese Sonderprogramme können nicht mit den kantonalen Subventionen gedeckt werden; deshalb stellt die bwd KBS den Lernenden jährlich mit den Lehrmitteln und dem Schulkostenbeitrag einen kleinen Beitrag für den externen Sportunterricht in Rechnung.

Gesundheit
Anhand eines Fragebogens äussern sich die Lernenden am Anfang ihrer Lehre zu persönlichen gesundheitlichen Problemen (insbesondere Asthma, Allergien, Rücken-, Gelenk-, Herz- oder Kreislaufbeschwerden). Diese Angaben werden von der Sportlehrperson vertraulich behandelt. Verändert sich der gesundheitliche Zustand einer Lernen-den/eines Lernenden im Verlauf der Lehre, so ist dies der Sportlehrperson mitzuteilen.
Rauchen ist auch in der näheren Umgebung der Sporthalle und während Exkursionen verboten.

Lernziele / Schullehrpläne
Sach-, Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen werden ganzheitlich gefördert. Die Lernenden haben die Möglichkeit, bei den Unterrichtsinhalten mitzuentscheiden. Weitere Informationen zu Lernzielen und Stoffplänen (Inhalte und zeitlicher Rahmen) finden sich auf der Website.

Sporthalle
Im Stadion Wankdorf (Papiermühlestrasse) ist sorgfältig mit Material und Inventar umzugehen. Von Anfang April bis Ende Oktober findet der Sportunterricht auch auf dem Rasenplatz der Allmend statt. Defekte Einrichtungsgegenstände oder Sportutensilien sind umgehend der Sportlehrperson mitzuteilen.

Wertsachen
Wertsachen (Portemonnaie, Mobiltelefon, Uhren, Schmuck etc.) sind in die Halle mitzunehmen und dort zu verstauen (Diebstahlgefahr).

Sprachenaufenthalte

Die Schule bietet begleitete Sprachenaufenthalte in Frankreich (1. und 2. Lehrjahr) und England (2. Lehrjahr) an. Die Sprachkurse finden während der Schulferien statt. Die Kosten müssen von den Lernenden übernommen werden. Erste Informationen dazu: siehe Website.

Tandem, Holschuld

Alle Lernenden haben eine Tandempartnerin oder einen Tandempartner. Wer dem Unterricht fernbleibt, informiert sich via Tandempartnerin/Tandempartner über den behandelten Schulstoff und angekündigte Proben (Holdschuld). Mit Wiederaufnahme des Unterrichts sind verpasste Proben nachzuschreiben/zu schreiben.

«Teams»

«Teams» ist die elektronische Bildungs- und Kommunikationsplattform des bwd. Mitteilungen und Chat-Nachrichten sind regelmässig zu lesen. Lernende finden einen Link zu den wesentlichen Dokumenten zum Schulbetrieb. In den Fächern wird «Teams» als Austauschplattform für Unterrichtsmaterialien verwendet. In den ersten Ausbildungswochen findet eine Einführung im Unterricht statt. Die Teams-App ist auf dem eigenen Smartphone zu installieren.

Unfallversicherung

Die Lernenden sind durch den Lehrbetrieb gegen Unfall versichert. Zuständig ist die Berufsbildnerin/der Berufsbildner.

Ungünstige Verkehrsverbindungen

Lernende, die wegen ungünstiger Verkehrsverbindungen regelmässig zu spät im Unterricht erscheinen oder diesen vorzeitig verlassen müssen, haben bei der Schulleitung ein begründetes Gesuch um Bewilligung für späteres Eintreffen/früheres Weggehen einzureichen.

Verhalten im Unterricht

Damit im Unterricht alle auf ihre Rechnung kommen, gelten in der bwd KBS die folgenden Regeln:

  • Der Unterricht beginnt pünktlich.
  • Hausaufgaben und die für den Unterricht notwendigen Unterlagen liegen vor.
  • Die Lernenden sind verantwortlich für eine gute Arbeitshaltung und für den respektvollen Umgang miteinander.
  • Im Unterricht wird nicht gegessen.
  • Es darf Wasser aus verschliessbaren Behältern konsumiert werden, Süssgetränke sind nicht erlaubt.
  • Die Lehrpersonen sind verantwortlich für eine ungestörte Arbeitsatmosphäre.

Massnahmen bei Störungen

  • Wenn das Verhalten eines Lernenden/einer Lernenden den Unterricht, andere Lernende oder die Lehrperson stört, kann die Lehrperson darauf hinweisen und ein anderes Verhalten verlangen und erwarten.
  • Wenn die Störung gravierend ist oder wieder vorkommt, macht die Lehrperson einen Eintrag. Über diesen Eintrag wird der/die Lernende mündlich informiert.
  • Nach drei Einträgen erfolgt ein schriftlicher Verweis durch die Schulleitung, der Lehrbetrieb erhält eine Kopie des Schreibens. Der/die Lernende wird vorgängig mündlich von der Klassenlehrperson informiert.
  • Der Verweis ist kostenpflichtig, der Betrag von 50 CHF muss mit Einzahlungsschein bezahlt werden. Das Geld wird dem Kanton als Subventionsminderung zurückbezahlt, es gehört nicht der Schule.
  • Am Ende eines Semesters werden alle Einträge gelöscht. Mit einem neuen Semester beginnt die Eintragspraxis von vorne.

Verpflegungsmöglichkeiten

In der Cafeteria im Erdgeschoss befinden sich Getränke- und Snackautomaten sowie Mikrowellengeräte. Bitte sorgen Sie im Verpflegungsbereich für Sauberkeit und Ordnung. Siehe dazu «Abfall».

Zeugnis

Am Ende eines Semesters erhalten die Lernenden ein Zeugnis, in dem die Leistungen der besuchten Fächer bewertet und die Absenzen (entschuldigt/unentschuldigt) aufgeführt werden. Eine Kopie wird dem Lehrbetrieb zugestellt.

Zimmerordnerin/Zimmerordner

Zu Beginn eines Semesters oder Schuljahrs werden pro Klasse eine Person für die Zimmerordnung und eine Stellvertretung gewählt. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Wandtafeln gereinigt, die Pulte und Stühle zurückgestellt und die Fenster geschlossen werden.