Aufnahme an die bwd Informatikmittelschule
Der Anmeldetermin für die IMS ist am 15. Februar 2025.
An einer Informatikmittelschule werden Lernende zugelassen, die das 18. Altersjahr nicht vor dem 1. Mai des Eintrittsjahres vollendet haben.
Die schriftlichen BM-Aufnahmeprüfungen an die bwd Informatikmittelschule (bwd IMS) für den Ausbildungsstart im Sommer 2025 finden am Samstag, 8. März 2025, die mündliche Aufnahmeprüfung im Fach Französisch findet am 6. März 2025 statt.
Die Eignungsprüfung für Schüler:innen, die ohne BM-Prüfung aufgenommen werden können, findet am Freitagnachmittag, 21. Februar 2025 statt. Diejenige für Schüler:innen, die vorgängig die BM-Prüfung bestanden haben müssen, findet am Dienstagnachmittag, 1. April 2025 statt.
Ohne BM-Prüfung aufgenommen wird, wer:
- im deutschsprachigen Kantonsteil definitiv in einen gymnasialen oder einen FMS-Bildungsgang aufgenommen worden ist,
- im deutschsprachigen Kantonsteil am Ende des ersten Semesters des dritten Schuljahrs der Sekundarstufe I bezüglich Sachkompetenz (Sekundarschulniveau) sowie Arbeits- und Lernverhalten in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik und Natur-Mensch-Mitwelt im Hinblick auf den Unterricht an einer BMS als geeignet beurteilt wird, wobei sich die Beurteilung sinngemäss nach den Bestimmungen für die Empfehlung für den Besuch des gymnasialen Bildungsgangs gemäss Mittelschulgesetzgebung richtet.
Im deutschsprachigen Kantonsteil beurteilt die zuständige Behörde der Volksschule die Eignung im Hinblick auf den Unterricht an der Informatikmittelschule und entscheidet mit Verfügung über die Aufnahme. Näheres zum Empfehlungsverfahren findet man im «FAQ Empfehlungsverfahren».
Wer an die bwd IMS empfohlen wird, muss nur die Eignungsprüfung ablegen.
Erfolgt keine prüfungsfreie Aufnahme, kann die gesetzliche Vertretung die Schüler:innen zur Aufnahmeprüfung anmelden. Es handelt sich dabei um die gemeinsame kantonale Aufnahmeprüfung der Berufsmaturitätsschulen in der Ausrichtung «Wirtschaft».
Für die Aufnahmeprüfungen an die WMB und die IMS besteht ein Anspruch auf Gewährung von Massnahmen zum Nachteilsausgleich. Mit der Anmeldung zur Prüfung ist ein begründetes Gesuch mit entsprechenden Attesten einzureichen.
Prüfungsfächer und -zeiten
Deutsch 75 Minuten schriftlich
Französisch 45 Minuten schriftlich, 5 Minuten mündlich
Englisch 45 Minuten schriftlich
Mathematik 75 Minuten schriftlich
Prüfungsstoff
Gemäss Lehrplan Sekundarstufe 1, 1. Semester des 9. Schuljahres (inkl. Mittelschulvorbereitung).
Prüfungsform und -Inhalte
Die detaillierten Hinweise werden jährlich im Amtlichen Schulblatt (e-ducation) durch die Bildungs- und Kulturdirektion publiziert.
Deutsch Textproduktion (es stehen zwei Aufsatzthemen zur Auswahl)
Französisch Kommunikative Handlungsfähigkeit (Hören, Lesen, Schreiben, Sprechen)
Englisch Textverständnis, Grammatik, Textproduktion, Wortschatz
Mathematik Algebra, Sachrechnen und Geometrie
Bestehensnorm
Die Prüfung ist bestanden, wenn der gewichtete Durchschnitt der vier Prüfungsnoten mindestens 4.0 beträgt; Mathematik wird doppelt gewichtet. Wer die BM-Prüfung bestanden hat, wird noch zur Eignungsprüfung aufgeboten.
Alte Prüfungsserien
Wir empfehlen das Lösen alter Aufnahmeprüfungen. Beachte auch die Tipps zur Prüfungsvorbereitung auf den Berichten der letzten Aufnahmeprüfung.
Kandidierende müssen eine Eignungsprüfung ablegen, egal ob die Aufnahme mit oder ohne BM-Prüfung erfolgt. Die Eignungsprüfung soll sicherstellen, dass die Voraussetzungen vorhanden sind, die für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung nötig sind.
Die Eignungsprüfung ist wie folgt aufgebaut und findet am Computer statt:
Teil 1 (ca. 50 Minuten)
– IT Grundkenntnisse (Gewichtung 10%)
– Logik (Gewichtung 50%)
– Räumliches Vorstellungsvermögen (Gewichtung 20%)
Teil 2 (ca. 12 Minuten)
– Konzentration (Gewichtung 20%)
Die Eignungsprüfung überprüft das logische Denken und das Erkennen von Zusammenhängen. Die Aufgaben „IT-Grundwissen“ können ohne Kenntnisse der Programmiersprache bearbeitet werden. Eine spezifische Vorbereitung ist nicht möglich, ebenso stellen wir keine alten Prüfungen zur Verfügung.
Die zuständigen Organe von anerkannten Privatschulen (z. B. Campus Muristalden, Freies Gymnasium, NMS Bern, Feusi Bildungszentrum u. a.) können Schüler:innen für den Besuch der Informatikmittelschule zum prüfungsfreien Übertritt empfehlen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Zum Zeitpunkt der Beurteilung müssen Lernende mindestens während den drei vorangegangenen Semestern die betreffende Privatschule besucht haben.
Die Anmeldung zum Übertritt in die Informatikmittelschule erfolgt über die elektronische Mittelschulanmeldung (eMSA). Für ausserordentliche Anmeldungen kontaktierst du unser Sekretariat.
Unter dem Begriff «Nachteilsausgleich für Menschen mit Beeinträchtigung» werden spezifische Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, Diskriminierungen zu verhindern und individuelle Anpassungen zu gewähren. Dabei müssen die kognitiven und fachlichen Kompetenzen den in den Verordnungen formulierten Anforderungen entsprechen. Spezifische Massnahmen zum Nachteilsausgleich können nur in Anspruch genommen werden, wenn die Behinderung von einer anerkannten Fachstelle (Erziehungsberatungsstelle, neuropsychologische Praxis, etc.) schriftlich bestätigt wird.
Näheres zum Nachteilsausgleich.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Aufnahmeverfahren
Kontaktpersonen
Schulsekretariat bwd IMS
031 330 19 70
informatikmittelschule@bwdbern.ch
Andrea Däppen
Leiterin
Manuela Wälchli
Sachbearbeiterin